Mehr Schonvermögen in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge

Das Jahr 2018 hat soeben begonnen – und viele Menschen starten mit guten Vorsätzen in das neue Jahr. Wie wäre es zum Beispiel damit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um im Herbst des Lebens besser versorgt zu sein? Hier hat der Gesetzgeber einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, damit auch Geringverdiener mehr von ihrer Altersvorsorge haben.

 Zum Jahresanfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Doch anders als es der Name suggeriert, betreffen die darin festgeschriebenen Änderungen nicht nur Betriebsrenten, sondern auch andere Formen der Altersvorsorge. Ein wichtiger Baustein ist hierbei, dass es sich auch für Geringverdiener mehr lohnen soll, zusätzliche Vorsorge zu betreiben.

 Möglich macht dies ein neuer Grundfreibetrag, der Erleichterungen bietet, wenn Senioren im Ruhestand nur eine kleine gesetzliche Rente beziehen. Sie dürfen künftig mehr von ihrer Privatvorsorge behalten, sollten sie auf Sozialleistungen im Alter angewiesen sein. Dieser Grundfreibetrag gilt für Riester-, Basis- und Betriebsrenten.

 In konkreten Zahlen: Erhält der Ruheständler Leistungen aus der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, aus gesetzlicher Erwerbsminderung oder aus der Kriegsopferfürsorge, darf er 100 Euro im Monat aus seiner Privatvorsorge zusätzlich behalten, ohne dass diese Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird.

 Der Betroffene darf sogar weitere 30 Prozent für sich behalten, wenn diese 100 Euro Monatsrente überstiegen werden. Bei einer monatlichen Betriebs, Riester- oder Basisrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro).

 Es gibt also gute Gründe, auch mit kleinem Geldbeutel vermehrt vorzusorgen. Welche Arten der Altersvorsorge sich tatsächlich lohnen, kann ein Beratungsgespräch klären.